Umsatzgrenzen für Jobsharing-Praxen in überversorgten Planungsbereichen geändert

Der G-BA hat die Regelungen der Bedarfsplanungs-Richtlinie zum Jobsharing in gesperrten Planungsbereichen überarbeitet. Die Beschlüsse wurden dem BMG zur Prüfung vorgelegt und treten nach Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.

Kleine Praxen, die beim Honorar unter dem Fachgruppendurchschnitt liegen, sollen in Zukunft mit Job-Sharing-Partner Leistungsmenge und Umsatz steigern können, bis sie den Durchschnitt erreicht haben. Die bisherige „Deckelung“ von plus drei Prozent beim Honorarbudget entfällt. Dadurch wird beispielsweise der langsame Praxis-Ausstieg für ältere Vertragsärzte künftig attraktiver.

Psychotherapeuten mit unterdurchschnittlichem Leistungsumfang können ihr Praxisvolumen im Jobsharing in gesperrten Planungsregionen auch über den Fachgruppendurchschnitt hinaus auf maximal 25 Prozent über dem Fachgruppendurchschnitt ausweiten. Der G-BA wird die Auswirkungen dieser Regelung 18 Monate nach ihrem Inkrafttreten evaluieren.

G-BA, Beschlüsse vom 16.06. und 07.07.2016