Falsche Tatsachenbehauptungen sind aus Bewertungsportal zu entfernen

Falsche Tatsachenbehauptungen sind aus Bewertungsportal zu entfernen

Das OLG Hamm hat zugunsten einer niedergelassenen Zahnärztin bestätigt, dass eine unwahre negative Aussage in Bezug auf ihre Person nicht mehr auf dem Arztbewertungsportal jameda.de veröffentlicht werden darf. Dort war verbreitet worden, die Zahnärztin verzichte auf eine Aufklärung bzw. Beratung.

Der Senat hielt in dem einstweiligen Rechtsschutzverfahren mit zumindest vorläufiger Wirkung für bewiesen, dass die Verfasserin des umstrittenen Bewertungseintrags im Rahmen ihrer Behandlung bei der Zahnärztin von dieser tatsächlich aufgeklärt worden ist. Dies ergebe sich aus zur Akte gereichten Unterlagen. Daher sei die Behauptung, dass die Zahnärztin auf eine Aufklärung bzw. Beratung verzichte, falsch und dürfe nicht (wieder-)veröffentlicht werden.

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 13.03.2018 – 26 U 4/18