1.000.000 € Schmerzensgeld

Kind Antibiotikum zu früh verabreicht: hohes Schmerzensgeld bei lebenslangen Dauerschäden

Das LG Limburg hat ein Krankenhaus, eine Krankenschwester und eine Belegärztin zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von insgesamt 1 Mio. € nebst Zinsen und Schadenersatz verurteilt.

Ein damals einjähriger, wegen eines Infekts stationär eingewiesener Patient sollte über einen Portzugang ein Antibiotikum erhalten. Vor Aufregung verschluckte er sich an einem zuvor gegessen Stück Apfel und erlitt dadurch schwerste Hirnschäden. 

Die Kammer war davon überzeugt, dass die Krankenschwester bei der Gabe der Antibiose wusste, dass der Patient kurz zuvor gegessen hatte. Auch hätte sie damit rechnen müssen, dass er sich über die Gabe des Medikaments aufregen würde. Sie hätte daher länger mit der Verabreichung warten müssen, um ein mögliches Verschlucken im Mund verbliebener Speisereste zu verhindern. Die nach dem Verschlucken eingeleiteten Rettungsmaßnahmen seien überdies fehlerhaft und in der durchgeführten Form sogar schädlich gewesen. 

Für die Höhe des Schmerzensgeldes hat die Kammer maßgeblich auf die Folgen für den Patienten abgestellt. Ein auch nur näherungsweise normales Leben werde dieser nie führen. Er könne sich kaum bewegen, nicht laufen, nicht sprechen, nicht selbst essen oder sich waschen und pflegen. Rund um die Uhr sei er auf fremde Hilfe angewiesen. Selbst Essen und Schlafen seien für ihn infolge von Schluckbeschwerden und Epilepsie mit Angstzuständen verbunden. Landgericht Limburg, Urteil vom 28.06.2021 – 1 O 45/15