Arzthaftung – Abgrenzung Diagnose- und Befunderhebungsfehler

BGH - OLG München - LG Kempten 26.1.2016 VI ZR 146/14 1. Dem Arzt ist kein Diagnoseirrtum, sondern ein Befunderhebungsfehler vorzuwerfen, wenn die unrichtige diagnostische Einstufung einer Erkrankung ihren Grund bereits darin hat, dass der Arzt die nach dem medizinischen Standard gebotenen Untersuchungen erst gar nicht veranlasst hat. 2. Eine Beweislastumkehr nimmt einer Partei, der sie zum Nachteil gereicht, nicht die Möglichkeit, den Beweis des Gegenteils zu führen. BGB § 823 Abs 1

OP ohne Einwilligung – Beweislast

BGH - OLG Koblenz - LG Mainz 22.3.2016 VI ZR 467/14 Hat eine - mangels wirksamer Einwilligung - rechtswidrig ausgeführte Operation zu einer Gesundheitsbeschädigung des Patienten geführt, so ist es Sache der Behandlungsseite zu beweisen, dass der Patient ohne den rechtswidrig ausgeführten Eingriff dieselben Beschwerden haben würde, weil sich das Grundleiden in mindestens ähnlicher Weise ausgewirkt haben würde (im Anschluss an Senatsurteil vom 5. April 2005, VI ZR 216/03, VersR 2005, 942). BGB § 249, § 823

Operateur muss OP dokumentieren, solange ihm die Einzelheiten noch bekannt sind

Ein für eine Operation hauptverantwortliche ärztliche Operateur verstößt sowohl gegen seine Berufspflicht aus § 29 Abs. 1 HeilBerG NRW als auch gegen die Dokumentationspflicht nach der Berufsordnung, wenn er bei von ihm operierten Patienten nicht umgehend nach der jeweiligen Operation einen Operationsbericht erstellt. Die Erteilung eines Verweises sowie die Auferlegung einer Geldbuße in Höhe von 1.500 € ist erforderlich und angemessen, um den Verstoß zu ahnden und den Arzt künftig zur Beachtung seiner berufsrechtlichen Pflichten anzuhalten. In zeitlicher Hinsicht hat die Dokumentati...