§ 1358 BGB: Gegenseitige Vertretung von Ehegatten in Angelegenheiten der Gesundheitssorge

Ab 1. Januar 2023 gilt neues Betreuungsrecht. Mit der Reform (Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 14.9.2020 (502 Seiten), BReg, BtDruck 19/24445) des Vormundschafts- und Betreuungsrechts werden die §§ 1773 bis 1921 BGB und weitere Paragrafen aus dem BGB neu sortiert und formuliert, (BGBl 2021 Teil I Nr. 21, 882 ff.), Ehegatten dürfen sich auch ohne Vorsorgevollmacht oder Betreuung gegenseitig unter bestimmten Voraussetzungen vertreten. Dies gilt im Wesentlichen in Gesundheitsangelegenheiten und für einen Zeitraum von maximal sechs Monaten. Ein Widerspruch kann erklärt und in...


Keine Leistungsdelegation an AssistentInnen ohne Genehmigung (Vertragsarztrecht)

Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 17.03.2021 – L 12 KA 126/16 Eine Delegation von Leistungen an ärztliches Personal kommt im vertragsärztlichen Bereich nur in Betracht, wenn es sich um angestellte Ärzte/Ärztinnen oder AssistentInnen handelt, deren Beschäftigung von den Zulassungsgremien genehmigt worden ist. Die Einbindung eines Weiterbildungsassistenten bzw. einer Weiterbildungsassistentin ohne Genehmigung verletzt vertragsarztrechtliche Grundsätze und kann etwa aufgrund eines Verstoßes gegen das Gebot der persönlichen Leistungserbringung und gegen die Pflicht zur p...