Gegen die Entscheidung über den Antrag auf Durchführung eines Nachbesetzungsverfahrens ist explizit nur der Klageweg eröffnet; sie ist der Überprüfung durch den BA entzogen. Erst gegen den ZA-Beschluss, in dem der Nachfolger ausgewählt wurde, kann der Berufungsausschuss angerufen werden. Landessozialgericht NRW, Urteil vom 02.12.2020 – L 11 KA 46/19
Ein Arzt betrieb ein pathologisches Institut und baute sich ein Kooperationsnetzwerk mit niedergelassenen Ärzten auf. Er versprach diesen als Anreiz für die Zusammenarbeit eine finanzielle Vergütung als Gegenleistung für die Übersendung entsprechender Proben. Hierdurch verschaffte sich der Angeklagte gegenüber anderen, redlich handelnden Pathologen einen Wettbewerbsvorteil.
Insgesamt erlangte der angeklagte Arzt auf diese Weise unberechtigte Einnahmen in Höhe von fast 2 Mio. €. Er wurde zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 9 Monaten, seine Ehefrau zu einem Jahr und 6 Mo...
Landgericht Kempten, 08.10.2020 – 3 Ns 111 Js 10508/14
Ein Arzt ist zur Aufklärung über in seiner Person liegende Risiken verpflichtet, die Einfluss auf die sachgerechte Durchführung der ärztlichen Heilbehandlung haben können (hier: Störungen der motorischen Koordination nach Schlaganfall). Unterlässt er diese gebotene Aufklärung, macht er sich auch dann strafbar, wenn er die Behandlung sachgerecht, fehlerfrei und erfolgreich ausführt, weil dann die Einwilligung des Patienten wegen mangelndem Wissen unwirksam ist. Landgericht Kempten, 08.10.2020 – 3 Ns 111 Js 10508/14