Sofern ich für Sie nach außen tätig werden soll, bedarf es in der Regel einer schriftlichen Vollmacht zum Nachweis meiner Bevollmächtigung. In Arzthaftungsfällen müssen Sie ferner als Betroffener die Beteiligten, wie z.B. die behandelnden Ärzte, von der ärztlichen Schweigepflicht über die erfolgte Behandlung entbinden. Für eine Deckungsanfrage benötige ich die erforderlichen Angaben über Ihre bestehende Rechtsschutzversicherung, wie den Versicherungsschein.