Die Rechtsanwaltskammer Nürnberg hat mir im März 2007 den Titel

„Fachanwalt für Medizinrecht“

verliehen. In folgenden Bereichen waren dafür besondere Kenntnisse nachzuweisen:

  • Recht der medizinischen Behandlung (zivilrechtlich, strafrechtlich)
  • Recht der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung, Pflegeversicherung in Grundzügen
  • Berufsrecht der Heilberufe
  • Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe, Vertragsgestaltung
  • Vergütungsrecht der Heilberufe
  • Krankenhausrecht einschließlich Bedarfsplanung, Finanzierung, Chefarztvertragsrecht
  • Arzneimittelsrechtes und Medizinprodukterechts (Grundzüge)
  • Apothekenrechts (Grundzüge)
  • Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessrechts

a. Arzthaftung nach Behandlungsfehler, Haftung wegen (zahn-)ärztlicher Behandlungsfehler, Recht der medizinischen Behandlung (zivilrechtliche Haftung), Schadensersatz & Schmerzensgeld

b. Beratung und Vertretung im Vertragsarztrecht bei Prüfungen niedergelassene Ärzte, Zahnärzte (auch Träger Krankenhaus) sowie alle weiteren Leistungserbringer*innen (auch Therapeuten*innen), insbesondere Beratung und Vertretung in allen Stadien (Verwaltungs-, Widerspruchsverfahren und gerichtlich vor den Sozialgerichten, ggfls. Antragsverfahren im einstweiligen Rechtschutz) bei bzw. im:

  • Honorarkürzung, Regress  (Arzt- bzw. Ärzteregress) als besonderer Schwerpunkt innerhalb der Spezialisierung als Fachanwalt aufgrund der langjähiger (seit 1999) Tätigkeit auf diesem Gebiet, so bei
  • Abrechnungsprüfungen durch die KVB nach § 106a Absatz 2 SGB V (Prüfungen der Rechtmäßigkeit der Abrechnungen, Inhalt und Durchführung der Plausibilitätsprüfung, Wirtschaftlichkeitsprüfung, ferner gem. § 106 d Abs. 2 und 5 SGB V i. V. m. Anlage 1 der Vereinbarung zur Abrechnungsprüfung gemäß § 106 a Abs. 5 SGB V – v.a. Einleitung einer Prüfung („Zeitplausi„) nach Zeitauswertung (gem. der in Anhang 3 EBM ausgewiesenen Prüfzeiten als Aufgreifkriterium) und Feststellung einer ggfls. auffällig hohen Stundenzahl (Tag, Quartal) , Vertretung bei festgestellten Rückzahlungsansprüchen
  • Abrechnungsprüfung durch die Krankenkassen nach § 106a Abs. 3 SGB V,
  • allgemeinen Vergütungsrecht (EBM, HVM, Obergrenze, RLV und QZV etc.) ,
  • Niederlassung und Praxisgründung, vertragsärztliche Genehmigungen, angestellte Ärzte, Vertreter und Assistenten,
  • Fragen der Zulassung, Sonderbedarfszulassung, Nachbesetzung im gesperrten Planungsbereich, Belegarztzulassung und Ermächtigung,
  • (besondere) Genehmigungen,
  • Ärztliche Kooperationen: Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe, Berufsausübungsgemeinschaften (Gemeinschaftspraxis und Praxisgemeinschaft), Filialen, Nebenbetriebsstätten, aber auch Abgabe und Veräußerung der Praxis bei Ende der vertragsärztlichen Tätigkeit
  • allg. Berufsrecht der Heilberufe und Vertretung ggü. Kammer, Aufsichtsbehörde und Berufsgericht – insbesondere auch Beratung/Vertretung in allen Fragen bei Einleitung eines Verfahrens auf Widerruf der Approbation, Tätigkeit als Poolarzt, im Bereitschaftsdienst und auch Notdienst.
  • Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)
  • Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ)
  • Disziplinarverfahren (Schwerpunkt aufgrund langjähiger Tätigkeit) und berufsrechtliche Sanktionen bis hin zu Widerruf der Approbation, schließlich

c.  beratend bei Ermittlungs- und Strafverfahren, bei strafrechtlichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen (zahn-)ärztlicher Behandlungsfehler oder vorgeworfenem Abrechnungsbetrug, ggfls.  in Kooperation mit kooperierenden Fachanwälten*innen,

d. Allgemeines Leistungsrecht – Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gem. SGB V und privaten Krankenversicherung aus Versicherungsvertrag (VVG), insbesondere Krankenhausrecht – Behandlungsverträge und Wahlleistungen – Chefarztbehandlung

e. Arzneimittelrecht mit angrenzenden Gebieten, wie z.B. Heilmittelwerberecht, Produkt- und/oder Herstellerhaftung nach AMG

f. Apothekenrecht, Vertretung ggü. Aufsichtsbehörde und bei Prüfungen