Ärztlicher Behandlungsfehler

Wenn eine ärztliche Behandlung nicht den erhofften oder versprochenen Erfolg bringt oder ein Verhalten der behandelnden Personen unangemessen erscheint, kommt zu den bestehenden bzw. anhaltenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen oftmals noch das Gefühl der Hilflosigkeit hinzu.

In diesen Fällen erscheint es sinnvoll, zeitnah nach Abschluss der Behandlungen unmittelbar anwaltlichen Rat für eine erste Einschätzung des Sachverhaltes und Beurteilung möglicherweise sich daraus ergebenden Ansprüche einzuholen und ggfls. die richtigen „Weichenstellungen“ zu veranlassen.

Oftmals sind Patienten – trotz ggfls. bereits vorliegendem fachärztlichem Gutachten – unschlüssig, ob sie die Anstrengung einer Auseinandersetzung mit Ärzten bzw. deren Haftpflichtversicherungen aufnehmen zu wollen. Hierbei will ich Ihnen gerne durch Prüfung und Beratung zu den gegebenen Möglichkeiten zum jeweiligen Stand behilflich sein.

Ich biete einschlägige Erfahrungen auf diesem Gebiet (tätig durchgehend seit 1999) und kompetente Einschätzung, auf Wunsch auch als Erstberatung ggfls. auch zu einem Pauschalpreis.


Benötigte Informationen/ Dokumente:

  • Chronologische Darstellung des Behandlungsablaufs (ambulant und ggfls. stationär): Wer hat wann wo und weshalb behandelt?
  • eventuell bereits vorhandene ärztliche Gutachten (MDK oder BLÄK)
  • ggfls. Unterlagen der Krankenversicherung und der Rechtschutzversicherung
  • Aufstellung über Eigenanteile und Zuzahlungen und sonstige Kosten

Ablauf und Dauer:

Nach Zusendung der erforderlichen Unterlagen (s. oben) per Mail, Fax oder Post in Kopie komme ich in der Regel innerhalb einer Woche auf Sie wegen einer Terminvereinbarung/Besprechung in der Kanzlei zu. Sie erhalten im Rahmen dieses Gesprächs auf der Grundlage der vorhandenen Unterlagen eine Einschätzung des Falles, insbesondere auch Aussage über die Erfolgsaussichten und möglicher Höhe evtl. Ansprüche.