Sie haben als niedergelassener Arzt*in Post von Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung, von den Einrichtungen der gemeinsamen Selbstverwaltung (in Bayern „Prüfungsstelle“ oder „Beschwerdeausschuss“) oder einen Prüfantrag der Krankenkasse erhalten und sehen sich mit einer Rückforderung („Ärzteregress„) oder sonstigen Maßnahme (Zulassungsausschuss, Berufungsausschuss) – auch disziplinarisch (Disziplinarverfahren vor dem Disziplinarausschuss gem. § 18 der Satzung der KVB) oder berufsrechtlich (Ärztlicher Bezirks- oder Kreisverband) ggfls. approbationsrechtlich durch die Aufsichtsbehörde (Regierung  – bei Einleitung eines Verfahrens auf Widerruf der Approbation) – konfrontiert?

Plausibilitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfung

Hier ist es oftmals von entscheidender Bedeutung, zeitnah anwaltlichen Rat in Anspruch zu nehmen und auch im Falle einer Vertretung das weitere Vorgehen ggü. der KVB o.a. zumindest abzustimmen bzw. überprüfen zu lassen, da zu diesem Zeitpunkt bereits Weichenstellungen vorgenommen werden, die den weiteren Ablauf der oftmals lang andauernden Prüfverfahren bestimmen. Eine Vertretung in eigener Sache ganz ohne anwaltliche Hilfe ist – nicht zuletzt in Hinblick auf die oftmals auch wirtschaftlich bedrohenden Rückforderungssummen – ein Wagnis.

Ich biete einschlägige Erfahrungen speziell auf diesem Gebiet (tätig durchgehend seit 1999, bis einschließlich 2004 bei ) und kompetente Einschätzung, auf Wunsch auch als Erstberatung ggfls. auch zu einem Pauschalpreis.


Benötigte Informationen/ Dokumente:

  • Schriftverkehr, insbesondere Bescheid oder Antrag
  • ausgewählte Abrechnungsunterlagen nach Vereinbarung und Anforderung (u.a. Gesamtübersicht und Häufigkeitsstatistik)
  • Informationen über evtl. abgeschlossene Prüfverfahren in der Vergangenheit

Ablauf und Dauer:

Nach Zusendung der ersten Unterlagen (s. oben) komme ich zeitnah auf Sie wg. einer ersten Terminvereinbarung in der Kanzlei oder – im Falle einer großen räumlichen Distanz – auch für ein umfassendes Telefonat zu.