Inanspruchnahme eines Arztes auf Honorarrückzahlung durch ein privates Krankenversicherungsunternehmen aufgrund behaupteter fehlerhafter Abrechnung einer medizinischen Leistung

Bundesgerichtshof Urt. v. 10.01.2019, Az.: III ZR 325/17:

Inanspruchnahme eines Arztes auf Honorarrückzahlung durch ein privates Krankenversicherungsunternehmen aufgrund behaupteter fehlerhafter Abrechnung einer medizinischen Leistung; Möglichkeit der Benennung eines Honorararztes in der Wahlleistungsvereinbarung als „originären“ Wahlarzt; Wahlärztliche Leistungen durch Honorarärzte