Hohe Zahlungsverpflichtung nach übersehener Fraktur bestätigt

Eine Injektionsbehandlung kann grob fehlerhaft sein, wenn bei persistierenden Beschwerden keine bildgebende Diagnostik erfolgt. Für einen Facharzt drängt sich bei einem Sturzereignis die röntgenologische Befundung als absoluter Standard gerade zu auf. Wird bei einer Cortisoninjektion ein Frakturspalt übersehen, so kann darin ein grober Behandlungsfehler liegen. Für einen erforderlichen 8-monatigen Krankenhausaufenthalt mit eingetretener Sepsis, Multiorganversagen, multiplen Abszessen und einer Langzeitbeatmung kann ein Schmerzensgeld von 100.000 € angemessen sein. Das OLG Hamm wies die Berufungen zweier Ärzte zurück; die Verurteilung der Beklagten zur Zahlung von 530.507,72 € nebst Zinsen und der Verpflichtung zu weiterem Schadensersatz bleibt bestehen.

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 04.12.2015 – I-26 U 32/14, 26 U 32/14
www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2015/26_U_32_14_Urteil_20151204.html