Private Krankenversicherungen – Wartungskosten für Hilfsmittel

PKV muss Wartungskosten für Hilfsmittel erstatten
Private Krankenversicherungen müssen ihren Patienten/Innen auch die Kosten für notwendige Wartungen medizinischer Hilfsmittel wie etwa Prothesen oder Hörgeräte erstatten. Die je nach Tarif gegebene Leistungszusage beschränke sich nicht auf die reine Anschaffung.
Der Kläger ist aufgrund eines Unfalles seit 2013 auf eine Beinprothese mit einem mehr als 40.000 Euro teuren computergesteuerten Kniegelenk angewiesen. Die dreijährige Herstellergarantie setzt eine 24-monatige Service-Inspektion voraus. Die hierfür entstanden Kosten von 1.700 € wollte die Versicherung nicht erstatten, weil die Wartung einer Prothese keine medizinisch notwendige Heilbehandlung sei. Das sah der BGH anders.
BGH, Urteil vom 7. November 2018, Az. IV ZR 14/17 –