Schmerzensgeld nach fehlerhafter Prothesenverspannung
Schmerzensgeld nach fehlerhafter Prothesenverspannung
Steht fest, dass ein Operateur den Schaft und das Halsteil einer eingesetzten Hüfttotalendoprothese fehlerhaft miteinander verspannt hat, so ist zum Ausgleich der immateriellen Beeinträchtigungen, die sich aus den fehlerbedingten Schmerzen, der eingeschränkten Beweglichkeit des linken Hüftgelenks und der eingeschränkten Gehfähigkeit des Patienten ergeben, ein Schmerzensgeld in Höhe von 50.000 € angemessen. Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 23.05.2018 – 5 U 148/16