Katarakt-OPs nach Schlaganfall: Arzt wegen Körperverletzung verurteilt

Landgericht Kempten, 08.10.2020 – 3 Ns 111 Js 10508/14

Ein Arzt ist zur Aufklärung über in seiner Person liegende Risiken verpflichtet, die Einfluss auf die sachgerechte Durchführung der ärztlichen Heilbehandlung haben können (hier: Störungen der motorischen Koordination nach Schlaganfall). Unterlässt er diese gebotene Aufklärung, macht er sich auch dann strafbar, wenn er die Behandlung sachgerecht, fehlerfrei und erfolgreich ausführt, weil dann die Einwilligung des Patienten wegen mangelndem Wissen unwirksam ist. Landgericht Kempten, 08.10.2020 – 3 Ns 111 Js 10508/14