Beratender Arzt des beklagten Unfallversicherungsträgers ist als Sachverständiger befangen

Die Besorgnis der Befangenheit ist begründet, wenn zwischen dem Sachverständigen und dem beklagten Unfallversicherungsträger ein Beratungsarztverhältnis besteht. Offen bleibt, ob ein früher bestehendes, inzwischen aber beendetes Beratungsarztverhältnis mit dem beklagten Unfallversicherungsträger die Besorgnis der Befangenheit rechtfertigt. Offen bleibt weiter, ob ein Beratungsarztverhältnis mit einem anderen als dem beklagten Unfallversicherungsträger die Besorgnis der Befangenheit rechtfertigt. Ebenso bleibt offen, ob und inwieweit eine gutachterliche Tätigkeit des Sachverständigen für den beklagten Unfallversicherungsträger, die in anderen Fällen als dem konkret streitigen Sachverhalt erfolgt, die Besorgnis der Befangenheit rechtfertigt.

LSG Bayern, Beschluss vom 25.09.2015, Az. L 2 SF 64/13 B

Gesundheitsausschuss billigt E-Health-Gesetzentwurf

Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat am 02.12.2015 dem sogenannten E-Health-Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 18/5293) mit Änderungen zugestimmt. Dies teilt der parlamentarische Pressedienst mit. Mit dem geplanten Gesetz soll die digitale Vernetzung und Nutzung digitaler Anwendungen im Gesundheitswesen vorangebracht werden. Laut Gesetzentwurf sollen die Akteure im Gesundheitswesen künftig besser miteinander vernetzt werden und Patientendaten schnell abrufbar sein. Damit sollen auch in Notfällen sichere und effektive Therapien möglich werden. Der Entwurf enthält Vorgaben, Fristen, Anreize für Ärzte und Sanktionen, um das Projekt möglichst zügig umsetzen zu können.

Die elektronische Prüfung und Aktualisierung von Versichertenstammdaten soll nach einer Erprobungsphase ab dem 01.07.2016 innerhalb von zwei Jahren flächendeckend eingeführt werden. Damit soll die Voraussetzung für die elektronische Patientenakte geschaffen werden. Ab 2018 sollen die Notfalldaten eines Patienten, beispielsweise zu Allergien oder Vorerkrankungen, auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden können, falls der Patient das wünscht.

Um Therapien für Patienten sicherer zu machen und unerwünschte Nebenwirkungen von Arzneimitteln zu verhindern, sollen Medikationspläne erstellt werden. Sie enthalten alle Informationen über die von einem Patienten eingenommenen Arzneimittel. Versicherte, denen mindestens drei Medikamente gleichzeitig verordnet werden, sollen künftig einen Anspruch darauf haben. Mittelfristig soll der Medikationsplan über die e-GK abrufbar sein. Ebenfalls digitalisiert werden soll die Kommunikation zwischen Ärzten sowie zwischen Medizinern und Krankenhäusern.

20.000 Euro Schmerzensgeld nach Speiseröhrenverletzung

Wird die Speiseröhre im Verlauf einer Operation trotz fachgerechten ärztlichen Vorgehens verletzt, ist dies dann als Behandlungsfehler zu werten, wenn die Verletzung durch eine ärztliche Überprüfung der Lage der Speiseröhre während der Operation zu vermeiden war. Das Oberlandesgericht Hamm hat in diesem Zusammenhang einem Patienten, der aufgrund der Verletzung seiner Speiseröhre mehrere Monate mittels einer Magensonde ernährt werden musste und dauerhaft durch Schluckbeschwerden beeinträchtigt ist, ein Schmerzensgeld in Höhe von 20.000 Euro zugebilligt.

OLG Hamm, Urteil vom 23.10.2015, Az.26 U 182/13