Die Rechtsanwaltskammer Nürnberg hat mir im März 2007 den Titel Fachanwalt für Medizinrecht verliehen. In folgenden Bereichen waren dafür besondere Kenntnisse nachzuweisen:
- Recht der medizinischen Behandlung (zivilrechtlich, strafrechtlich)
- Recht der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung, Pflegeversicherung in Grundzügen
- Berufsrecht der Heilberufe
- Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe, Vertragsgestaltung
- Vergütungsrecht der Heilberufe
- Krankenhausrecht einschließlich Bedarfsplanung, Finanzierung, Chefarztvertragsrecht
- Arzneimittelsrechtes und Medizinprodukterechts (Grundzüge)
- Apothekenrechts (Grundzüge)
- Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessrechts
a. Arzthaftung nach Behandlungsfehler, Haftung wegen (zahn-)ärztlicher Behandlungsfehler, Recht der medizinischen Behandlung (zivilrechtliche Haftung), Schadensersatz & Schmerzensgeld
b. Beratung und Vertretung im Vertragsarztrecht bei Prüfungen niedergelassene Ärzt*innen, Zahnärzt*innen (auch Träger Krankenhaus) sowie alle weiteren Leistungserbringer*innen (auch Therapeut*innen), insbesondere Beratung und Vertretung in allen Stadien (Verwaltungs-, Widerspruchsverfahren und gerichtlich vor den Sozialgerichten, ggfls. Antragsverfahren im einstweiligen Rechtschutz) bei bzw. im:
- Honorarkürzung, Regress (Arzt- bzw. Ärzteregress) als besonderer Schwerpunkt innerhalb der Spezialisierung als Fachanwalt aufgrund der langjähiger (seit 1999) Tätigkeit auf diesem Gebiet, so bei
- Abrechnungsprüfungen durch die KVB nach § 106a Absatz 2 SGB V (Prüfungen der Rechtmäßigkeit der Abrechnungen, Inhalt und Durchführung der Plausibilitätsprüfung, Wirtschaftlichkeitsprüfung, ferner gem. § 106 d Abs. 2 und 5 SGB V i. V. m. Anlage 1 der Vereinbarung zur Abrechnungsprüfung gemäß § 106 a Abs. 5 SGB V – v.a. Einleitung einer Prüfung („Zeitplausi„) nach Zeitauswertung (gem. der in Anhang 3 EBM ausgewiesenen Prüfzeiten als Aufgreifkriterium) und Feststellung einer ggfls. auffällig hohen Stundenzahl (Tag, Quartal) , Vertretung bei festgestellten Rückzahlungsansprüchen
- Abrechnungsprüfung durch die Krankenkassen nach § 106a Abs. 3 SGB V,
- allgemeinen Vergütungsrecht (EBM, HVM, Obergrenze, RLV und QZV etc.) ,
- Niederlassung und Praxisgründung, vertragsärztliche Genehmigungen, angestellte Ärzte, Vertreter und Assistenten,
- Fragen der Zulassung, Sonderbedarfszulassung, Nachbesetzung im gesperrten Planungsbereich, Belegarztzulassung und Ermächtigung,
- (besondere) Genehmigungen,
- Ärztliche Kooperationen: Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe, Berufsausübungsgemeinschaften (Gemeinschaftspraxis und Praxisgemeinschaft), Filialen, Nebenbetriebsstätten, aber auch Abgabe und Veräußerung der Praxis bei Ende der vertragsärztlichen Tätigkeit
- allg. Berufsrecht der Heilberufe und Vertretung ggü. Kammer, Aufsichtsbehörde und Berufsgericht – insbesondere auch Beratung/Vertretung in allen Fragen bei Einleitung eines Verfahrens auf Widerruf der Approbation, Tätigkeit als Poolarzt, im Bereitschaftsdienst und auch Notdienst.
- Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)
- Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ)
- Disziplinarverfahren (Schwerpunkt aufgrund langjähiger Tätigkeit) und berufsrechtliche Sanktionen bis hin zu Widerruf der Approbation, schließlich
c. beratend bei Ermittlungs- und Strafverfahren, bei strafrechtlichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen (zahn-)ärztlicher Behandlungsfehler oder vorgeworfenem Abrechnungsbetrug, ggfls. in Kooperation mit kooperierenden Fachanwälten*innen,
d. Allgemeines Leistungsrecht – Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gem. SGB V und privaten Krankenversicherung aus Versicherungsvertrag (VVG), insbesondere Krankenhausrecht – Behandlungsverträge und Wahlleistungen – Chefarztbehandlung
e. Arzneimittelrecht mit angrenzenden Gebieten, wie z.B. Heilmittelwerberecht, Produkt- und/oder Herstellerhaftung nach AMG
f. Apothekenrecht, Vertretung ggü. Aufsichtsbehörde und bei Prüfungen