Tätigkeitsbereiche – Zusatzqualifikation:

Medizinrecht in [fast] allen Bereichen. Ich verfüge als Rechtsanwalt &  Fachanwalt für Medizinrecht über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrung im Medizinrecht (zusätzliche Qualifizierung).

Das Angebot richtet sich an Patienten wie Ärzte*innen/Zahnärzte*innen (in eigener Praxis niedergelassen oder angestellt), Apotheken, Arzneimittelvertriebe, Sanitätshäuser und Krankenhausträger und sämtliche Leistungserbringer*innen, Therapeuten*innen im System der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bzw. allgemein im Gesundheitswesen.

Vorrangig erfolgt hier als Schwerpunkt die Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit Honorar-Prüfungen oder Regressen der ärztlichen bzw. gemeinsamen Selbstverwaltung (KVB — Prüfungsstelle, Beschwerdeausschuss oder Kassen), der Beratung/Gestaltung von Verträgen bei Abgabe, Übernahme, Nachfolge von Praxen und/oder Kooperationen mit anderen Leistungserbringern sowie auch in sämtlichen Angelegenheiten um das Berufsrecht, der Zulassung und auch Approbation, zB. bei Einleitung eines Verfahrens auf Widerruf nach einem Strafverfahren.

Auf Patientenseite stehen Fragen im Zusammenhang mit der Prüfung und Durchsetzung von Haftungsansprüchen aus ärztlicher Behandlung (Schwerpunkt: „Arzthaftung“ wg. Behandlungsfehler — ambulant und stationär) im Vordergrund, oftmals auch nach entsprechendem Gutachten der Krankenkasse bzw. MD.

Zudem aber auch umfassende (Erst-)Beratung und ggfls. Vertretung und/oder Gestaltung bei Fragen zur Vorsorgevollmacht und Patienten– bzw. Betreuungsverfügung.

Schließlich noch Beratung bei Fragen zur Pflege.