Tätigkeitsbereiche – Zusatzqualifikation
Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht verfüge ich über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrung im Medizinrecht.
Das Angebot richtet sich an Patient*innen wie Ärzte*innen/Zahnärzt*innen (in eigener Praxis niedergelassen oder angestellt), Apotheker*innen, Arzneimittelvertriebe, Sanitätshäuser, Krankenhausträger und sämtliche Leistungserbringer*innen, Therapeut*innen im System der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bzw. allgemein im Gesundheitswesen.
Vorrangig erfolgt hier als Schwerpunkt die Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit Honorar-Prüfungen oder Regressen der ärztlichen bzw. gemeinsamen Selbstverwaltung (KVB, Prüfungsstelle, Beschwerdeausschuss oder Kassen), der Beratung/Gestaltung von Verträgen bei Abgabe, Übernahme, Nachfolge von Praxen und/oder Kooperationen mit anderen Leistungserbringern sowie auch in sämtlichen Angelegenheiten um das Berufsrecht, der Zulassung und auch Approbation, zB bei Einleitung eines Verfahrens auf Widerruf nach einem Strafverfahren.
Auf Patient*innenenseite stehen Fragen im Zusammenhang mit der Prüfung und Durchsetzung von Haftungsansprüchen aus ärztlicher Behandlung (Schwerpunkt: Arzthaftung wg. Behandlungsfehler, ambulant und stationär) im Vordergrund, oftmals auch nach entsprechendem Gutachten der Krankenkasse bzw. MD.
Zudem aber auch umfassende (Erst-)Beratung und ggfls. Vertretung oder Gestaltung bei Fragen zur Vorsorgevollmacht und Patient*innen– bzw. Betreuungsverfügung.
Schließlich biete ich auch noch Beratung bei Fragen zur Pflege an.