Tätigkeitsbereiche – Zusatzqualifikation
Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht verfüge ich über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrung im Medizinrecht. Auch hier gilt:
Mein Angebot an Sie:
1. Langjährige Erfahrung als RA (seit 1999) sowie einschlägige Spezialisierung (Fachanwalt für Medizinrecht seit 2007).
2. persönliche Betreung/Bearbeitung allein durch mich – schlanke Abläufe und zeitnahe Erreichbarkeit in der Kanzlei
Auf Patient*innenenseite stehen Fragen im Zusammenhang mit der Prüfung und Durchsetzung von Haftungsansprüchen aus ärztlicher Behandlung (Schwerpunkt: Arzthaftung wg. Behandlungsfehler, ambulant und stationär) im Vordergrund, oftmals auch nach entsprechendem Gutachten der Krankenkasse bzw. MD. Die Fälle werden von mir zielführend und lösungsorientiert im Sinne der Mandant*innen bearbeitet, vom vermeintlich nur kleinen Fehler bis hin zum Großschadensfall, wie z.B. nach lebenslanger hypoxischer Hirnschädigung im Kindesalter oder Tetraparese eunes Erwachsenen nach Infektion handelt. Ich kann auf eine langjährige Erfahrung und eine hohe Bearbeitungsquote im Arzthaftungsrecht zurückblicken.
Das Angebot richtet sich an Patient*innen wie Ärzte*innen/Zahnärzt*innen (in eigener Praxis niedergelassen oder angestellt), Apotheker*innen, Arzneimittelvertriebe, Sanitätshäuser, Krankenhausträger und sämtliche Leistungserbringer*innen, Therapeut*innen im System der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bzw. allgemein im Gesundheitswesen.
Vorrangig erfolgt hier als Schwerpunkt die Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit Honorar-Prüfungen oder Regressen der ärztlichen bzw. gemeinsamen Selbstverwaltung (KVB, Prüfungsstelle, Beschwerdeausschuss oder Kassen), der Beratung/Gestaltung von Verträgen bei Abgabe, Übernahme, Nachfolge von Praxen und/oder Kooperationen mit anderen Leistungserbringern sowie auch in sämtlichen Angelegenheiten um das Berufsrecht, der Zulassung und auch Approbation, zB bei Einleitung eines Verfahrens auf Widerruf nach einem Strafverfahren.
Zudem aber auch umfassende (Erst-)Beratung und ggfls. Vertretung oder Gestaltung bei Fragen zur Vorsorgevollmacht und Patient*innen– bzw. Betreuungsverfügung.
Schließlich biete ich auch noch Beratung bei Fragen zur Pflege an.