Ab einem gewissen Alter macht man sich Gedanken, wie man im Falle eines Falles trotz ggfs. gegebener gesundheitlicher Einschränkungen bei Krankheit und Alter dennoch selbstbestimmt versorgt werden will; hierzu bietet sich an, sich frühzeitig Gedanken zu machen und die erforderlichen Schritte einzuleiten bzw. verbindliche Regelungen zu treffen, damit dann sichergestellt ist, dass diese auch beachtet und umgesetzt werden.
Hierbei sind Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung etc. die Mittel der Wahl.
Hierzu gehören Fragen nach der Art und Umfang der gewünschten medizinischen Behandlung/Pflege, aber daneben aber auch zur Person, die diese Vorstellungen umsetzen und gewährleisten soll; weit verbreitet ist die leider irrige Ansicht, dass hierzu der (Ehe-)Partner gesetzlich berufen ist — ohne entsprechend fixierte Regelung sieht das Gesetz aber die Einsetzung eines (ggfls. fremden) Betreuers vor, der innerhalb seiner Aufgabenkreise dann für Sie tätig wird. Wenn Sie das nicht wollen, müsse Sie entsprechend Vorsorge treffen.
Dies betrifft nicht nur alleinstehende Personen, sondern auch im Familienverbund sollten diese Dinge frühzeitig besprochen und geregelt werden.
Bei Fragen zur Umsetzung und Gestaltung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung und setzte Ihre Vorstellungen anhand des rechtlich Möglichen um.