Ein Arzt ist zur Aufklärung über in seiner Person liegende Risiken verpflichtet, die Einfluss auf die sachgerechte Durchführung der ärztlichen Heilbehandlung haben können (hier: Störungen der motorischen Koordination nach Schlaganfall). Unterlässt er diese gebotene Aufklärung, macht er sich auch dann strafbar, wenn er die Behandlung sachgerecht, fehlerfrei und erfolgreich ausführt, weil dann die Einwilligung des Patienten wegen mangelndem Wissen unwirksam ist. Landgericht Kempten, 08.10.2020 – 3 Ns 111 Js 10508/14
Kaiserschnitt auf Wunsch: Hohe
Anforderungen an Planung und Aufklärung
Bei einer reinen Wunschsectio
– ohne medizinische Indikation – bedarf der Eingriff einer sorgfältigen
Planung. Ein solcher Kaiserschnitt auf Wunsch muss mit maximaler Planung
vorbereitet werden. Auch bei einer sekundären Wunschsectio ist dieser Standard
zu wahren. An die Aufklärung sind – ähnlich wie bei reinen
Schönheitsoperationen – hohe Anforderungen zu stellen.
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 10.12.2019 – I-26 U 2/18
– Leitsätze veröffentlicht bei juris.de
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Schmerzensgeld nach fehlerhafter Prothesenverspannung
Steht fest, dass ein Operateur den Schaft und das Halsteil einer eingesetzten Hüfttotalendoprothese fehlerhaft miteinander verspannt hat, so ist zum Ausgleich der immateriellen Beeinträchtigungen, die sich aus den fehlerbedingten Schmerzen, der eingeschränkten Beweglichkeit des linken Hüftgelenks und der eingeschränkten Gehfähigkeit des Patienten ergeben, ein Schmerzensgeld in Höhe von 50.000 € angemessen. Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 23.05.2018 – 5 U 148/16