Auch überzogene Äußerung durch Meinungsfreiheit geschützt

Die Aussage, aus der Arztpraxis gerannt zu sein, ist in einem Bewertungsportal eine von der Meinungsfreiheit geschützte Äußerung und muss daher nicht gelöscht werden. Der Kläger ist niedergelassener Arzt. Er entdeckte auf einem Bewertungsportal eine Patientenbewertung, die lautete: „Der eigentlich freundliche Arzt hat mir nur leider mehrere Gründe gegeben, nach der Behandlung ohne einen neuen Termin herauszurennen.” Im Anschluss wurden fünf Gründe für die „Flucht“ aufgeführt. Der Arzt erhob Klage auf Abänderung des Eintrags, dass nicht weiter behauptet wird, es sei ein Herau...

Hohe Zahlungsverpflichtung nach übersehener Fraktur bestätigt

Eine Injektionsbehandlung kann grob fehlerhaft sein, wenn bei persistierenden Beschwerden keine bildgebende Diagnostik erfolgt. Für einen Facharzt drängt sich bei einem Sturzereignis die röntgenologische Befundung als absoluter Standard gerade zu auf. Wird bei einer Cortisoninjektion ein Frakturspalt übersehen, so kann darin ein grober Behandlungsfehler liegen. Für einen erforderlichen 8-monatigen Krankenhausaufenthalt mit eingetretener Sepsis, Multiorganversagen, multiplen Abszessen und einer Langzeitbeatmung kann ein Schmerzensgeld von 100.000 € angemessen sein. Das OLG Hamm wies die ...

Beratender Arzt des beklagten Unfallversicherungsträgers ist als Sachverständiger befangen

Die Besorgnis der Befangenheit ist begründet, wenn zwischen dem Sachverständigen und dem beklagten Unfallversicherungsträger ein Beratungsarztverhältnis besteht. Offen bleibt, ob ein früher bestehendes, inzwischen aber beendetes Beratungsarztverhältnis mit dem beklagten Unfallversicherungsträger die Besorgnis der Befangenheit rechtfertigt. Offen bleibt weiter, ob ein Beratungsarztverhältnis mit einem anderen als dem beklagten Unfallversicherungsträger die Besorgnis der Befangenheit rechtfertigt. Ebenso bleibt offen, ob und inwieweit eine gutachterliche Tätigkeit des Sachverständigen...