Die Aussage, aus der Arztpraxis gerannt zu sein, ist in einem Bewertungsportal eine von der Meinungsfreiheit geschützte Äußerung und muss daher nicht gelöscht werden. Der Kläger ist niedergelassener Arzt. Er entdeckte auf einem Bewertungsportal eine Patientenbewertung, die lautete: „Der eigentlich freundliche Arzt hat mir nur leider mehrere Gründe gegeben, nach der Behandlung ohne einen neuen Termin herauszurennen.” Im Anschluss wurden fünf Gründe für die „Flucht“ aufgeführt. Der Arzt erhob Klage auf Abänderung des Eintrags, dass nicht weiter behauptet wird, es sei ein Herau...